FIDLEG Kundeninformation

Gestützt auf die gesetzlichen Vorgaben aus Art. 8ff. des Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) wird nachfolgend ein Überblick über die Swiss Capital Wealth Management AG (nachfolgend das «Finanzinstitut») sowie deren Dienstleistungen gegeben.

 

A.   Information über das Unternehmen

 

Swiss Capital Wealth Management AG

Klausstrasse 4

8008 Zürich - Schweiz

Telefon: +41 44 226 52 22

Webseite: www.swisscap.com

Das Finanzinstitut wurde 1998 gegründet.

  

Aufsichtsbehörde und Prüfgesellschaft

Gegenwärtig (Stand: Januar 2022) wird das Finanzinstitut von der Selbstregulierungsorganisation VQF überwacht. Mit dem neuen Finanzinstitutsgesetz (FINIG) brauchen künftig alle Finanzinstitute für die Ausübung ihrer gewerbsmässigen Tätigkeit als Vermögensverwalter eine Bewilligung der FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht). Die Frist für die Einreichung des Gesuchs läuft Ende 2022 ab. Das Finanzinstitut wird das Gesuch bei den zuständigen Bewilligungsbehörden um Bewilligung als Vermögensverwalter in den nächsten Monaten einreichen. Der zukünftige Bewilligungsstatus ist der Homepage zu entnehmen.

Das Finanzinstitut wird durch die Prüfgesellschaft CAPREV Wirtschaftsprüfung und -beratung AG sowohl aufsichtsrechtlich als auch obligationsrechtlich geprüft und revidiert. Die Anschrift der VQF und der CAPREV Wirtschaftsprüfung und -beratung AG finden sich nachfolgend.

 

VQF Verein zu Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen

General-Guisan-Strasse 6

6300 Zug - Schweiz

Telefon: +41 41 763 28 20

Webseite: www.vqf.ch

 

CAPREV Wirtschaftsprüfung und -beratung AG

Industriestrasse 47

6300 Zug - Schweiz

Telefon: +41 41 761 92 45

Webseite: www.caprev.ch

  

 

Ombudsstelle

Das Finanzinstitut ist der unabhängigen und vom Eidgenössischen Finanzdepartement anerkannten Ombudsstelle Verein Ombudsstelle Finanzdienstleister (OFD) angeschlossen. Streitigkeiten über Rechtsansprüche zwischen Kunden und dem Finanzinstitut sollen nach Möglichkeit im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens durch die Ombudsstelle erledigt werden. Nachfolgend findet sich die Anschrift der Ombudsstelle.

Ombudsstelle Finanzdienstleister (OFD)

Bleicherweg 10

8002 Zürich - Schweiz

Telefon: +41 44 562 05 25

Webseite: www.ofdl.ch

 

 

B.   Informationen über die angebotenen Finanzdienstleistungen

Das Finanzinstitut erbringt für ihre Kundinnen und Kunden Vermögensverwaltungs-dienstleistungen, portfolio- und transaktionsbezogene Anlageberatungsdienstleistungen sowie Execution Only Dienstleistungen (Ausführungsgeschäft). Bei einem Anlageberatungsmandat mit dem Finanzinstitut wird den Kundinnen und Kunden eine persönliche Empfehlung, die sich auf einzelne Finanzinstrumente bezieht, abgegeben. Die Entscheidung zum Kauf oder Verkauf verbleibt letztlich immer beim Kunden.

Das Finanzinstitut garantiert weder eine Rendite noch einen Erfolg im Rahmen der Anlagetätigkeit. Die Anlagetätigkeit kann daher zu einer Wertsteigerung aber auch zu einem Wertverlust führen.

 

C.   Kundensegmentierung

Finanzdienstleister müssen ihre Kundinnen und Kunden einem gesetzlich vorgegebenen Kundensegment zuordnen und den entsprechenden Verhaltenspflichten nachkommen. Das Finanzdienstleistungsgesetz sieht die Segmente «Privatkunden», «professionelle Kunden» und «institutionelle Kunden» vor. Für jeden Kunden wird im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Finanzinstitut eine Kundenklassifikation festgelegt. Unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen kann der Kunde durch ein sog. Opting-in oder Opting-out die Kundenklassifikation ändern.

  

 

D.   Information über Risiken und Kosten

Allgemeine Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten

Die Anlageberatungs- und Vermögensverwaltungsdienstleistungen bringen finanzielle Risiken mit sich. Das Finanzinstitut händigt allen Kundinnen und Kunden vor Vertragsabschluss die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» aus. Diese kann zudem auf www.swissbanking.org eingesehen werden.

Bei allfälligen und weiterführenden Fragen können sich die Kunden des Finanzinstituts jederzeit an ihren Kundenberater wenden.

 

 

Risiken im Zusammenhang mit der angebotenen Dienstleistung

Für eine Darstellung der verschiedenen Risiken, die sich aus der Anlagestrategie für das Kundenvermögen ergeben können, wird auf die entsprechenden Anlageberatungs- bzw. Vermögensverwaltungsverträge verwiesen.

 

Bei der Anlageberatung stellt das Finanzinstitut ihren Privatkunden das Basisinformationsblatt des empfohlenen Finanzinstruments zur Verfügung.

 

 

Kosteninformation

Für die erbrachten Dienstleistungen wird ein Honorar verrechnet, das normalerweise auf den verwalteten Vermögensverwerten und/oder auf einer Erfolgsbasis berechnet wird. Für detailliertere Informationen wird auf die entsprechenden Anlageberatungs- bzw. Vermögens-verwaltungsverträge verwiesen.

 

 

E.    Information über Bindungen an Dritte

Im Zusammenhang mit den vom Finanzinstitut angebotenen Finanzdienstleistungen können wirtschaftliche Bindungen an Dritte bestehen. Die Entgegennahme von Zahlungen Dritter sowie deren Behandlung werden in den Anlageberatungs- bzw. Vermögensverwaltungs-verträgen jeweils detailliert und umfassend geregelt.

 

 

F.    Informationen über das berücksichtigte Marktangebot

Das Finanzinstitut verfolgt grundsätzlich einen «Best-in-Class» -Ansatz, das heisst sie versucht bei der Selektion von Finanzinstrumenten die bestmögliche Wahl für den Kunden zu treffen. Die eigenen kollektiven Kapitalanlagen des Finanzinstituts können – wo sinnvoll – in den Vermögensverwaltungsmandaten eingesetzt oder im Rahmen einer Anlageberatung empfohlen werden.