Gestützt auf die gesetzlichen Vorgaben aus Art. 8ff. des Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) wird nachfolgend ein Überblick über die Swiss Capital Wealth Management AG (nachfolgend das «Finanzinstitut») sowie deren Dienstleistungen gegeben.
Swiss Capital Wealth Management AG
Klausstrasse 4
8008 Zürich - Schweiz
Telefon: +41 44 226 52 22
Webseite: www.swisscap.com
Handelsregister-Firmennummer: CHE-108.738.593
MWST-Nummer: CHE-108.738.593 MWST
LEI-Nummer: 529900QZ05BSL4MJA248
Aufsichtsbehörde und Prüfgesellschaft
Das 1998 gegründete Finanzinstitut ist von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) als Vermögensverwalter zugelassen und verfügt über die entsprechende Lizenz. Sie ist ein bei der FINcontrol Suisse AG angeschlossenes Finanzinstitut im Sinne des Finanzinstitutsgesetz (FINIG) und untersteht damit der laufenden Aufsicht der FINcontrol Suisse AG. Die FINcontrol Suisse AG ist eine Aufsichtsorganisation im Sinne des Finanzmarkaufsichtsgesetz (FINMAG).
Das Finanzinstitut wird durch die Prüfgesellschaft CAPREV Wirtschaftsprüfung und -beratung AG sowohl aufsichtsrechtlich als auch obligationsrechtlich geprüft und revidiert. Die Anschrift der FINcontrol Suisse AG und der CAPREV Wirtschaftsprüfung und -beratung AG finden sich nachfolgend.
FINcontrol Suisse AG
General-Guisan-Strasse 6
6300 Zug - Schweiz
Telefon: +41 41 767 36 00
Webseite: www.fincontrol.ch
CAPREV Wirtschaftsprüfung und -beratung AG
Industriestrasse 47
6300 Zug - Schweiz
Telefon: +41 41 761 92 45
Webseite: www.caprev.ch
Ombudsstelle
Das Finanzinstitut ist der unabhängigen und vom Eidgenössischen Finanzdepartement anerkannten Ombudsstelle «Verein Ombudsstelle Finanzdienstleister (OFD)» angeschlossen. Streitigkeiten über Rechtsansprüche zwischen Kunden und dem Finanzinstitut sollen nach Möglichkeit im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens durch die Ombudsstelle erledigt werden. Nachfolgend findet sich die Anschrift der Ombudsstelle.
Ombudsstelle Finanzdienstleister (OFD)
Bleicherweg 10
8002 Zürich - Schweiz
Telefon: +41 44 562 05 25
Webseite: www.ofdl.ch
Das Finanzinstitut erbringt für ihre Kundinnen und Kunden
Vermögensverwaltungsdienstleistungen, portfolio- und transaktionsbezogene Anlageberatungsdienstleistungen sowie «ExecutionOnly» Dienstleistungen
(Ausführungsgeschäft). Bei einem Anlageberatungsmandat mit dem Finanzinstitut wird den Kundinnen und Kunden eine persönliche Empfehlung, die sich auf einzelne Finanzinstrumente bezieht, abgegeben. Die Entscheidung
zum Kauf oder Verkauf verbleibt letztlich immer beim Kunden.
Das Finanzinstitut garantiert weder eine Rendite noch einen Erfolg im Rahmen der Anlagetätigkeit. Die Anlagetätigkeit kann daher zu einer Wertsteigerung aber auch zu einem Wertverlust führen.
Finanzdienstleister müssen ihre Kundinnen und Kunden einem gesetzlich vorgegebenen Kundensegment zuordnen und den entsprechenden Verhaltenspflichten nachkommen. Das Finanzdienstleistungsgesetz sieht die Segmente «Privatkunden», «professionelle Kunden» und «institutionelle Kunden» vor. Für jeden Kunden wird im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Finanzinstitut eine Kundenklassifikation festgelegt. Unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen kann der Kunde durch ein sog. Opting-in oder Opting-out die Kundenklassifikation ändern.
Allgemeine Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten
Die Anlageberatungs- und Vermögensverwaltungsdienstleistungen bringen finanzielle Risiken mit sich. Das Finanzinstitut händigt allen Kundinnen und Kunden vor Vertragsabschluss die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» aus. Diese kann zudem auf http://www.swissbanking.ch eingesehen werden.
Bei allfälligen und weiterführenden Fragen können sich die Kunden des Finanzinstituts jederzeit an ihren Kundenberater wenden.
Risiken im Zusammenhang mit der angebotenen Dienstleistung
Für eine Darstellung der verschiedenen Risiken, die sich aus der Anlagestrategie für das Kundenvermögen ergeben können, wird auf die entsprechenden Anlageberatungs- bzw. Vermögensverwaltungsverträge verwiesen.
Soweit ungewöhnliche Risikokonzentrationen innerhalb des Kundenportfolios nicht ausgeschlossen werden können, werden dem Kunden Art und Umfang solcher Konzentrationsrisiken offengelegt. Indikatoren für solche ungewöhnlichen Risikokonzentrationen sind:
• eine Konzentration von 10% oder mehr in einzelnen Wertpapieren;
• eine Konzentration von 20% oder mehr in einzelnen Emittenten.
Ausgenommen sind Konzentrationen aus kollektiven Kapitalanlagen, die aufsichtsrechtlichen Risikostreuungsregeln unterliegen, wie z.B. bei UCITS-Fonds und Schweizer Wertpapierfonds. eingesehen werden.
Bei der Anlageberatung stellt das Finanzinstitut ihren Privatkunden das Basisinformationsblatt des empfohlenen Finanzinstruments zur Verfügung.
Kosteninformation
Für die erbrachten Dienstleistungen wird ein Honorar verrechnet, das normalerweise auf den verwalteten Vermögenswerten und/oder auf einer Erfolgsbasis berechnet wird. Für detailliertere Informationen wird auf die entsprechenden Anlageberatungs- bzw. Vermögensverwaltungsverträge verwiesen.
Ist es nicht möglich, die tatsächliche Höhe von Vergütungen oder Leistungen Dritter vor Erbringung der Finanzdienstleistung oder vor Vertragsabschluss zu bestimmen, so informiert das Finanzinstitut den Kunden über die Bandbreite der jeweiligen Vergütungen, unter Berücksichtigung der verschiedenen Anlageklassen und Finanzinstrumente.
Im Falle von Vermögensverwaltung und der portfoliobasierter Anlageberatung wird dem Kunden, wenn die genaue Höhe von Vergütungen Dritter nicht im Voraus bestimmt werden kann, die Spanne der erwarteten Vergütung im Verhältnis zum Portfoliowert und zur vereinbarten Anlagestrategie mitgeteilt.
Im Zusammenhang mit den vom Finanzinstitut angebotenen Finanzdienstleistungen können wirtschaftliche Bindungen an Dritte bestehen. Die Entgegennahme von Zahlungen Dritter sowie deren Behandlung werden in den Anlageberatungs- bzw. Vermögensverwaltungs-verträgen jeweils detailliert und umfassend geregelt.
Das Finanzinstitut verfolgt grundsätzlich einen «Best-in-Class» Ansatz, das heisst sie versucht bei der Selektion von Finanzinstrumenten die bestmögliche Wahl für den Kunden zu treffen. Die eigenen kollektiven Kapitalanlagen des Finanzinstituts können – wo sinnvoll – in den Vermögensverwaltungsmandaten eingesetzt oder im Rahmen einer Anlageberatung empfohlen werden.
Wenn das Finanzinstitut in ihrem Marktangebot sowohl eigene als auch fremde Finanzinstrumente berücksichtigt, ergreift sie geeignete organisatorische Massnahmen, wie z.B. die Implementierung eines Verfahrens zur Auswahl von Finanzinstrumenten auf der Grundlage von objektiven, branchenüblichen Kriterien. Kann eine Benachteiligung von Kunden nicht ausgeschlossen werden, legt dies das Finanzinstitut seinen Kunden offen.
Angemessenheitsprüfung bei transaktionsbezogener Anlageberatung
Bei der transaktionsbezogener Anlageberatung erbringt das Finanzinstitut Anlageberatung für einzelne Transaktionen, ohne dafür das gesamte Kundenportfolio zu berücksichtigen.
In diesem Fall müssen vom Finanzinstitut die Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden vor der Empfehlung von Finanzinstrumenten erhoben werden. Zudem muss vor Empfehlung von Finanzinstrumenten geprüft werden, ob diese für den Kunden angemessen sind.
Die Gesellschaft muss sich insbesondere über die Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden in Bezug auf jede relevante Anlagekategorie, die in der Finanzdienstleistung verwendet wird, vergewissern.
Eignungsprüfung bei portfoliobezogener Anlageberatung und Vermögensverwaltung
Bei der portfoliobezogenen Anlageberatung erbringt das Finanzinstitut Anlageberatung unter Berücksichtigung des Kundenportfolios. Bei der Vermögensverwaltung muss das Finanzinstitut ebenfalls die Gesamtheit des von ihm verwalteten Kundenportfolios berücksichtigen. Im Gegensatz zur Anlageberatung fällt es auch den Anlageentscheid selbst.
In diesen beiden Fällen müssen vom Finanzinstitut die finanziellen Verhältnisse und Anlageziele sowie die Kenntnisse und Erfahrungen der Kunden erhoben werden. Dabei beziehen sich die Kenntnisse und Erfahrungen auf die Finanzdienstleistung und nicht auf die einzelnen Transaktionen.
Die vom Finanzinstitut gesammelten Informationen über Kenntnisse und Erfahrungen der Kunden müssen der Anlagestrategie Rechnung tragen, und die Granularität der Erhebung muss der Komplexität, dem Risikoprofil der Anlage und der Anlagestrategie angepasst sein. Das Finanzinstitut muss sich insbesondere über die Kenntnisse und Erfahrungen der Kunden in Bezug auf jede relevante Anlagekategorie, die in der Finanzdienstleistung verwendet wird, vergewissern.